Anstellungskriterien / Qualitätssicherung durch Fachpersonal


 

 Um mit uns in den Flexiblen Hilfen tätig werden zu können, muss man folgende Qualifikationen mitbringen:

 

Die MitarbeiterInnen müssen eine abgeschlossene Ausbildung in Ausbildungseinrichtungen, welche von Bund oder Ländern anerkannt sind (UNI, FH, Akademie, Bildungsanstalt, Kolleg), vorweisen. Diese Ausbildung muss zumindest 120 ECTS-Punkte oder 3000 Stunden entsprechen.

 

PsychologInnen, PädagogInnen, (Dipl.-) SozialarbeiterInnen (der Akademie für Sozialarbeit oder Fachhochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Jugendsozialarbeit), PflichtschullehrerInnen mit Lehramt (Volks-, Haupt-, Sonder-, Polytechnische Schule und Religionspädagogik), ErzieherInnen/(Diplom-) SozialpädagogInnen (Bundesbildungsanstalt, Kolleg), KindergartenpädagogInnen, JugendarbeiterInnen.

BetreuerInnen ab 25 Jahren, mit Supervisions- und Selbsterfahrung und 2 Jahren einschlägiger Praxis in der Altersgruppe ab 10 Jahren und dem Aufgabenfeld Kinder und Jugendhilfe sind bei uns herzlich willkommen!